Die Wappen des Hauses werden wie folgt blasoniert: in Gold ein schwarzes Gitter von zehn Stücken, mit rotem Schildhaupt. Diese Blasonierung wurde durch das Diplom des Wappenkönigs Lefort am 13. Oktober 1749 festgelegt — nicht an diesem Tag geschaffen, sondern festgestellt und bestätigt in der Form, die die gründenden Generationen empfangen und die alle nachfolgenden Generationen treu überliefert hatten. Die aufeinanderfolgenden kaiserlichen Urkunden bezeugen seit 1007 diese ununterbrochene Kontinuität.
Die Überlieferung lehrt, dass jedes Element dieses Schildes eine eigene Erinnerungslast trägt, und dass in den Wappen eines Hauses der Reichsunmittelbarkeit nichts dem Zufall oder der Phantasie überlassen ist. Die Tinktur, das Metall, die Zahl der Stücke, die Art des Schildhauptes: jedes dieser Elemente wurde empfangen, verzeichnet und überliefert wie eine Tatsache, nicht wie ein Schmuck.
Gold und Schwarz sind die Farben des Reiches — die Reichsfarben —, die die Gepflogenheiten des Heiligen Römischen Reiches allein jenen Häusern vorbehielten, deren kaiserliche Verbindung alt, unmittelbar und seit den karolingischen Ursprüngen ununterbrochen war. Ihre Anwesenheit hier ist weder Schmuck noch Anspruch: sie erinnert daran, dass das Haus von Cerf der konstitutiven Struktur der karolingischen Ordnung selbst angehört, und nicht ihren Rändern oder ihren späten Erweiterungen. Ein Haus, das Gold und Schwarz trägt, hat sie nicht gewählt: es hat sie empfangen, zugleich mit der Last und der Verantwortung, die ihnen anhaften.
Das Gitter von zehn Stücken ist kein frei gewähltes Motiv noch eine bequeme Annäherung. Das Diplom von 1749 legt diese Zahl ausdrücklich fest, und diese Zahl ist im Metall und in der Tinktur die Spur eines Netzes von zehn kaiserlichen Verbindungen, dessen genaue Erinnerung die Archive bewahren. Ein dekoratives und allgemeines Gitter zählt man nicht; ein Gitter von zehn Stücken liest man.
Das rote Schildhaupt schließlich bildet ein Ehrenstück unmittelbarer kaiserlicher Verleihung. Die heraldische Gepflogenheit des Heiligen Römischen Reiches verbindet es mit dem im Dienst des Reiches vergossenen Blut — nicht im übertragenen Sinne, sondern als genaue Erinnerung an ein eingegangenes und verzeichnetes Opfer. Die Urkunden bezeichnen den Umstand mit einer Genauigkeit, die keinen Zweifel zulässt: Johann IV. von Cerf, gefallen in der Schlacht von Dommartin am 25. August 1325, während des Kriegs von Awans und Waroux, im Dienst der kaiserlichen Ordnung. Das rote Schildhaupt ist sein Denkmal im Metall.
Die Menschen vergehen; der Schild bleibt, und trägt schweigend die Erinnerung an ihren Dienst und die Schuld, welche die lebenden Generationen gegenüber denen eingehen, die ihnen vorausgegangen sind.